Ihr Warenkorb

Dieser Cachaca ist 2 Jahre gereift (1 Jahr im französischen Eichenholz-Fass und 1 Jahr im brasilianischen Balsamo-Fass). Markant, trockener Geschmack. Spezieller Genuss auf höchster Ebene. Diverse Auszeichnungen.

Alk. 40 % vol.

1 Flasche: 700 ml

Germana da Palha (das Original)
€ 36,20
inkl. 20% MwSt.

Herstellung von Cachaça

Im Gegensatz zum Rum wird Cachaça entweder industriell oder traditionell aus Zuckerrohrmost des frisch geernteten und danach gekelterten Zuckerrohr hergestellt. Beim Rum ist der Rohstoff meistens Rohrzuckermelasse.

 

Zuerst wird durch Auspressen des Zuckerrohres caldo de cana ‚Zuckerrohrsaft‘ gewonnen, der dann mit Wasser verdünnt und mit Hefe versetzt im industriellen Prozess ungefähr 24 Stunden in Behältern aus rostfreiem Stahl gärt. Traditionelle Brennereien geben dem Fermentierungsprozess bis zu 36 Stunden Zeit, um mehr Aromen aufschließen zu können. Der Zuckerrohrsaftmaische dürfen Fermentationsbeschleuniger zugegeben werden. Damit steht der Fermentationsprozess bei Cachaça im deutlichen Gegensatz zu dem des Rums und des Rhum artisanal.[2] Nach der Gärung folgt das Brennen in Kolonnen aus rostfreiem Stahl in einem kontinuierlichen Prozess oder auf traditionelle Weise diskontinuierlich in Kupfer-Brennblasen.

Cachaça kann jung abgefüllt werden oder in Fässern reifen. Von gereifter Cachaça spricht man, wenn sie mindestens ein Jahr in Fässern gelegen hat. Es dürfen dafür 22 verschiedene Holzsorten verwendet werden. Die bräunliche Farbe einiger Marken stammt von den Eichenfässern, in denen die Cachaça gelagert wurde. Findet die Reifung in Fässern mit maximal 700 Litern Fassungsvermögen statt, darf Cachaça als envelhecida ‚gealtert‘ bezeichnet werden.[3]

„Cachaça“ ist in Brasilien eine geschützte Herkunftsbezeichnung, dort verkaufter Cachaça muss also in Brasilien hergestellt worden sein. Rund 600 verschiedene Zuckerrohr-Sorten stehen für die Herstellung zur Verfügung.

Sind Sie alt genug für diese Website? FÜR DIE NUTZUNG DIESER WEBSITE, SOWIE DEN KAUF UND KONSUM VON ALKOHOL MÜSSEN SIE VOLLJÄHRIG SEIN.